Verbesserte Förderung für erneuerbare Energien ab März 2011
FÖRDERMITTEL AKTUELL Verbesserte Förderung für erneuerbare Energien ab März 2011
Sie betreffen thermische Solaranlagen, den Austausch von Heizkessel, Wärmepumpen und Holzheizungen.
- Sonnenkollektoren Die Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wird befristet auf nun 120 Euro/qm angehoben. Nach dem 30.12.2011 (Tag des Antragseingangs) wird sie wieder auf 90 Euro/qm abgesenkt. Zum Jahreswechsel sinkt auch der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder für Solarthermie plus Biomasse von 600 Euro auf 500 Euro.
- Kesseltausch Bei Verknüpfungen von Erstinstallation von Solarkollektoranlagen mit dem Austausch eines Heizkessels ohne Brennwerttechnik durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel kann zusätzlich zu der Basisförderung bis 30.12.2011 (Tag des Antragseingangs) ein Bonus von 600 Euro gewährt werden. Der Bonus sinkt danach auf 500 Euro.
- Biomasseanlagen Emissionsarme Scheitholzvergaserkessel werden wieder mit einer Pauschale von 1.000 Euro gefördert. Bedingung ist, dass sie einen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter einhalten. Alle bisherigen Förderungen bei Pelletöfen mit Wassertasche, Pelletkesseln und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.
- Wärmepumpen Die technischen Anforderungen wurden überarbeitet. So wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindestjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von 1,3.
Bemessungsmaßstab für die Förderung für Wärmepumpen ist nunmehr die Wärmeleistung anstatt bisher die Wohnfläche. Die bisherige Förderhöhe bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2.400 Euro bei Wärmepumpen in den Einfamilienhäusern bis hin zu mehr als 11.000 Euro bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW.
Die Basisförderung für elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt pauschal 900 Euro je Anlage. Bei einer Anlage mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 20 kW bis einschließlich 100 kW beträgt die Förderung pauschal 1.200 Euro je Anlage.
Ab wann gelten die neuen Konditionen? Für alle nach der neuen Förderrichtlinie förderfähigen Anlagen können ab sofort Förderanträge gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn für dieselbe Maßnahme bereits ein Antrag gestellt wurde. Für bereits gestellte Anträge sind ausschließlich die bisherigen Richtlinien maßgeblich. Bevor Sie einen Antrag beim BAFA einreichen, versichern Sie sich bitte, dass das Antragsformular aktuell ist.
Zu beachten ist, dass Förderanträge für Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von mehr als 100 Kilowatt zukünftig bei der KfW (und nicht mehr beim BAFA) zu stellen sind. Für einen Übergangszeitraum kann die Antragstellung aber noch beim BAFA erfolgen (wenn der Beginn des Vorhabens vor dem 30. Juni 2011 liegt und bestätigt wird, dass keine Förderung bei der KfW gestellt wurde).
Quelle: www.bafa.de | |
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