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06. September 2010
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Neue Aufteilung Sachsens

Ab 1. August 2008 - Kreisneugliederung in Sachsen

Die Gliederung des Freistaates Sachsen ist durch ein Gesetz geregelt. Bei der Bildung des Freistaates Sachsen am 3. Oktober 1990 wurde die in der DDR seit 1952 bestehende Gliederung der Landkreise und Kreisfreien Städte übernommen. Die neue Verwaltungsreform ab 1. August 2008 ist die größte Änderung in der sächsischen Verwaltungslandschaft. Bisher gliederte sich das Landesgebiet in 6 Kreisfreie Städte und 48 Landkreise.

Beim Übergang zur kommunalen Selbstverwaltung und dem Aufbau des demokratischen Rechtsstaates zeigte sich deutlich, dass die Größe und Leistungskraft der bereits 1952 geschaffenen Landkreise zum überwiegenden Teil nicht den Anforderungen genügten, die an eine moderne und leistungsfähige Verwaltung gestellt werden. Die sächsische Staatsregierung beschloss im April 1991, im Freistaat Sachsen eine Kreisgebietsreform durchzuführen.

Zu den Leitlinien für die Neuabgrenzung der Landkreise im Freistaat Sachsen gehörte eine anzustrebende Mindestzahl von rund 125 000 Einwohnern wobei in begründeten Ausnahmefällen ein Unterschreiten dieses Richtwertes möglich sein sollte. Für Kreisfreie Städte galt, dass sie die Zahl von mindestens 50 000 Einwohnern erreichen und die Funktionen eines Oberzentrums wahrnehmen. Am 25. Mai 1993 beschloss der Sächsische Landtag das "Sächsische Gesetz zur Kreisgebietsreform - Kreisgebietsreformgesetz".

Am 1. August 1994 gliederte sich demnach das Gebiet des Freistaates Sachsen in sechs Kreisfreie Städte und 28 Landkreise. Von den 48 bis zum 31. Juli 1994 existierenden Landkreisen blieben zunächst acht in ihrer alten Struktur erhalten. Nach dem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren beschloss der Sächsische Landtag am 6. September 1995 das "Erste und Zweite Gesetz zur Änderung des Kreisgebietsreformgesetzes und anderer kommunaler Vorschriften". Das Erste Kreisgebietsreformänderungsgesetz regelte die Bildung der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda sowie der Landkreise Meißen-Radebeul und Westlausitz-Dresdner Land. Das Zweite Kreisgebietsreformänderungsgesetz regelte die Bildung eines einheitlichen Vogtlandkreises aus den ehemaligen Landkreisen Auerbach, Klingenthal, Oelsnitz, Plauen und Reichenbach. Der Freistaat Sachsen gliedert sich damit seit dem 1. Januar 1996 in sieben Kreisfreie Städte und 22 Landkreise. Die mit der Kreisgebietsreform angestrebte Mindestzahl von 125 000 Einwohnern für die neuen Kreise wurde nur in 13 Landkreisen erreicht.

Notwendigkeit zur Kreisneugliederung

Hohe Wanderungsverluste, das hohe Geburtendefizit und die steigende Lebenserwartung führen zu einem drastischen Rückgang der Bevölkerung verbunden mit der Alterung der Bevölkerung und einer stärkeren regionalen Differenziertheit. Das Durchschnittsalter stieg von 39,4 Jahren 1990 auf 45,0 Jahre im Jahr 2006. Es vollzieht sich ein demografischer Wandel der Gesellschaft. Die Bevölkerung in den Kreisfreien Städten und Landkreisen nimmt bis auf wenige Ausnahmen stetig ab. Zwischen dem 3. Oktober 1990 und dem 31. Dezember 2006 verlor der Freistaat Sachsen ca. 546 000 Einwohner. Das entspricht einem Bevölkerungsrückgang von 11,4 Prozent.
Die demografische Entwicklung, und hier insbesondere der starke Bevölkerungsrückgang im ländlichen Raum machen die Durchführung einer Kreisreform notwendig. Damit sollen Regionaleinheiten mit dauerhaft 200 000 Einwohnern geschaffen werden. Die neuerliche Durchführung der Kreisreform ist Bestandteil einer umfangreichen Verwaltungsreform. Im Ergebnis der Kreisneugliederung sollen zehn Landkreise und drei Kreisfreie Städte entstehen.



Die Anzahl der Landkreise verringert sich von 22 auf 10 und die Anzahl der kreisfreien Städte von 7 auf 3 (Dresden, Leipzig und Chemnitz). Ziel dieser Kreisneugliederung ist die Schaffung von Landkreisen mit einer gewissen Einheitlichkeit hinsichtlich Größe und Grundstruktur und die langfristige Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Freistaat Sachsen.

Die Kreisgliederung eines Landes ist Grundlage für zahlreiche andere räumliche Gebietseinteilungen. Die Kreisgliederung ist Basis für die Gliederung der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Arbeitsmarktregionen, Euroregionen, Regionsgrundtypen, Kreistypen Raumordnungsregionen, Planungsregionen,Bildungsagenturen. Demgegenüber gibt es auch zahlreiche Gliederungen, die auf Basis der Gemeinden existieren. Dazu gehören die Finanzamtsbezirke, Gerichtsbezirke, Agenturen für Arbeit. Veränderungen in der Kreiseinteilung haben zwangsläufig Änderungen in den o. g. Zuständigkeitsbereichen zur Folge und tangieren auch viele Bereiche des täglichen Lebens.

Umfangreiche Aufgaben des Staates werden auf die Landkreise und kreisfreien Städte sowie auf den Kommunalen Sozialverband übertragen. Der Kommunale Sozialverband nimmt künftig Teilaufgaben des Landesamtes für Familie und Soziales wahr.

Quelle: © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen von Gabriela Retschke -  Statistik in Sachsen 4/2007

Mehr Informationen hierzu gibt es unter: http://www.statistik.sachsen.de/22/4_07retschke.pdf
oder unter: www.sachsen.de

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